Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Ingenieur- und Beratungsbüro Alexander Wolf (fm-wolf.de), nachfolgend Büro genannt.
- Geltung der AGB
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Auftraggeber und dem Büro für alle Leistungen des Büros.
- Abweichungen von diesen nachfolgenden Bedingungen und insbesondere abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese durch das Büro ausdrücklich und durch Textform anerkannt und bestätigt worden sind.
- Nur unsere Vertragsbedingungen gelten. In keinem Fall gelten Ihrerseits gestellte Bedingungen (allgemeine Abwehrklausel). Insbesondere abweichende Bedingungen des Auftraggebers hinsichtlich Zahlungsziel und Teilrechnungsstellungen, die dem Punkt 7 dieser AGB widersprechen, gelten nur dann als vertraglich vereinbart, wenn sie explizit und ohne Ausnahme schriftlich im Vertrag vereinbart wurden. Eine Verweisung auf solche abweichenden Regelungen des Auftraggebers außerhalb des auftragsbezogenen Vertrages, z. B. auf Website, führt nicht automatisch zur Einbeziehung dieser abweichenden Regelungen in das Vertragsverhältnis.
- Angebote, Nebenabreden
- Zusätzliche oder Abändernde Vereinbarungen bedürfen der Textform.
- Unser Kostenvoranschlag ist kein Angebot.
- Auftragserteilung
- Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragserteilung und dem Vertrag.
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Bestätigung durch das Büro in Textform (eine einfache Mail ist hierfür ausreichend), um Vertragsgegenstand zu werden.
- Das Büro verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrages nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
- Das Büro kann zur Auftragserfüllung entsprechend befugte und ausgebildete Dritte mit Einzelaufgaben als Subunternehmer heranziehen. In diesem Fall werden ausschließlich die zur Aufgabenstellung unmittelbar notwendigen Daten weitergegeben. Beispielhaft sei hier die Erstellung einer Technischen Zeichnung mittels eines Computerprogrammes oder Änderungen in bereits bestehenden Technischen Zeichnungen genannt.
- Ausführung der Leistung, Fristen
- Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach Vorgaben des Vertrages/des Auftrages erfüllt.
- Vereinbarte Fristen beginnen nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten (d. h. vollständige technische Klärung).
- Änderungen an der vereinbarten Leistung, die erst nach Auftragsannahme getätigt werden, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
- Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
- Gewährleistung und Schadensersatz
- Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Gesamt- oder Teilleistung zu erfolgen hat.
- Ansprüche auf Rücktritt oder Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserungen bzw. Nachtrag fehlender Leistungen sind vom Büro innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Die angemessene Frist beträgt mindestens ein Drittel der zur ursprünglichen Durchführung der Leistung vereinbarten Frist.
- Bei Verzögerung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vertragsänderung verlängern sich die Fristen entsprechend. Die ursprüngliche Frist ist nicht mehr maßgeblich. Die Parteien sollen wenn möglich neue Fristen vereinbaren.
- Rücktritt vom Vertrag
- Ein Leistungsverzug oder Leistungsmangel des Büros kann dann zu einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers führen, wenn das Büro die in Punkt 4 dieser AGB getroffene Nachbesserungs-/Nacherbringungsfrist nicht einhalten konnte.
- Bei Nichtvornahme einer Mitwirkung (Bereitstellung von Unterlagen, Plänen, Freigabe von Teilplanungen oder Besprechung von Teilergebnissen, die zur weiteren Verarbeitung im aktuellen Auftrag nötig sind) seitens des Auftraggebers ist das Büro nach einer Nachfristsetzung berechtigt, die Kündigung zu erklären.
- Bei berechtigtem Vertragsrücktritt sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Büros sofort nach Rechnungszugang fällig.
- Honorar, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
- Honorarwährung ist Euro.
- Das Honorar wird nur gegenüber Unternehmen netto angegeben. Die geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird in diesem Fall zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.
- Skonto wird nicht gewährt, es sei denn, es ist ausdrücklich vertraglich für einen Auftrag geregelt.
- Bei längeren Projektlaufzeiten kann das Büro für bereits erbrachte Teilleistungen Rechnung(en) stellen, auch wenn Teilleistungsrechnungen nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden.
- Haftung
- Die Haftung des Büros ist bei Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn Schadensersatz wegen vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden geltend gemacht wird. Wesentliche vertragliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. Alles Vorausgeschriebene gilt auch für ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen des Büros. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf eine Summe von 300.000 € für Vermögensschäden und 2.000.000 € für Personenschäden.
- Vor Inanspruchnahme auf Schadensersatz in Geld (da z. B. Dritte beauftragt wurden) kann das Büro durch geeignete Maßnahmen versuchen, den Schaden zu minimieren oder zu beseitigen. Dem Büro ist durch den Kunden hierfür eine angemessene Frist zu setzen.
- Geheimhaltung
- Das Büro ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. Die Weitergabe auftragsbezogener Daten im Sinne des Punktes 3d widerspricht nicht dieser Geheimhaltung.
- Urheberrechte
- Für Entwürfe und andere in Textform niedergelegte Vertragsleistungen des Büros wie Pläne, Berichte, Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, technische Unterlagen o. ä. gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes auch dann, wenn die nach § 2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen dem Büro insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff UrhG zu.
- Der Auftraggeber erhält für die unter Punkt 10a genannten Leistungen des Büros nach vollständiger Bezahlung aller aus dem jeweiligen Auftragsfall stammenden Forderungen ein ausschließliches, übertragbares, unwiderrufliches sowie zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die im konkreten Auftragsfall benannten Nutzung. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist unter Punkt 10d geregelt.
- In Textform niedergelegte Vertragsleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das Büro, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt in Bezug auf die Vertragsstrafe die übliche Vergütung als vereinbart.
- Jede Verwendung dieser Unterlagen durch den Auftraggeber außerhalb des eigentlichen Auftrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Büros (einfache Mail ist ausreichend) möglich. Eine wiederholte Nutzung durch den Auftraggeber für andere als dem ursprünglichen Auftragsgegenstand ermächtigt das Büro eine Nutzungspauschale zu berechnen. Beispielhaft für eine solche Nutzung ist die wiederholte Verwendung einer durch das Büro erstellten Datei (z. B. Raumbuch oder Wartungsplan für Gebäude A in Stadt A im Auftrag) und Anwendung durch den Auftraggeber bzw. durch Dritte für weitere Gebäude B etc. an anderen Standorten des Auftraggebers).
- Nicht mehr benötigte Unterlagen in einer niedrigeren Revisionsstufe werden vom Auftraggeber nach Beendigung des Auftrages gelöscht oder vernichtet.
- Für Schäden aufgrund geänderter Dokumentation oder Verwendung außerhalb des konkreten Auftragsfalls haftet das Büro nicht.
- Verjährung
- Verjährungsansprüche ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen des BGB.
- Beginn der Verjährungsansprüche ist der Tag der Abnahme der Leistung/Teilleistung. Ist eine Abnahme nicht möglich bzw. nicht vorgesehen, beginnt die Frist mit Vollendung der Leistung (Übergabe an den Auftraggeber, Tag der Absendung der Mail, des Briefes, des Berichtes o. ä.).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Niederlassung des Büros.
- Bei Kaufleuten wird für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Forderungen aus diesem Vertrag der Gerichtsstand Würzburg vereinbart. Dies gilt nicht für die ausschließliche Zuständigkeit gemäß Art. 24 EUGVVO.
- Es wird hinsichtlich dieser Vereinbarung eine Rechtswahl für alle vertraglichen Ansprüche getroffen. Außervertragliche Ansprüche werden nicht erfasst. Auch bei vertraglichen Ansprüchen gelten weiterhin die zwingenden Bestimmungen des nationalen Rechts, die ohne diese Klausel anzuwenden wären. Im Übrigen gilt bei den vertraglichen Ansprüchen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmung davon nicht berührt.
- Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden einvernehmlich durch die Vertragsparteien ersetzt.
